Krankheit bei Neueinstellungen innerhalb der 4-Wochen-Frist – korrekt erfassen und abrechnen

Krankheit mit Lohnfortzahlung bei Neueinstellungen – korrekt erfassen und abrechnen

Bei Neueinstellungen kommt es in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten, wenn ein Mitarbeiter kurz nach Arbeitsbeginn erkrankt. Besonders kritisch ist die Frage, ab wann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht und wie dies korrekt in der Lohnabrechnung sowie im System erfasst wird.

Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt Schritt für Schritt, wie solche Fälle sauber und prüfungssicher umgesetzt werden.

1. Gesetzliche Grundlage: Die 4-Wochen-Wartezeit

Grundsätzlich gilt:

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht erst nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von 4 Wochen.

Das bedeutet:

Wird ein Mitarbeiter innerhalb der ersten 28 Tage krank, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
Erst ab dem 29. Kalendertag der Beschäftigung ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet (maximal für 6 Wochen).

Wichtig:

Auch Urlaubstage zählen zur Beschäftigungszeit.
Bei einem Wechsel in einen anderen Betrieb (auch bei gleichem Inhaber) beginnt die 4-Wochen-Frist neu.

2. Praxisfall: Krankheit nach Neueinstellung

Beispiel:

  • Eintritt ins Unternehmen: 01.03.
  • Arbeitsunfähigkeit: ab 26.03.

Bewertung:

  • 26.03.–28.03. → innerhalb der Wartezeit
    → keine Lohnfortzahlung, Krankengeld durch Krankenkasse
  • ab 29.03. → Wartezeit erfüllt
    → Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber

3. Umsetzung in der Praxis (System & Abrechnung)

Damit die Abrechnung korrekt erfolgt, muss die Krankheitszeit zwingend in zwei Zeiträume aufgeteilt werden, wenn sie über die 4-Wochen-Grenze hinausgeht.

Schritt 1: Krankheit ohne Lohnfortzahlung erfassen

  • Zeitraum: bis einschließlich Tag 28 der Beschäftigung
  • Kennzeichnung: Krankheit ohne Entgeltfortzahlung

Ergebnis:

  • Kein Arbeitgeberlohn
  • Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse

Schritt 2: Krankheit mit Lohnfortzahlung erfassen

  • Zeitraum: ab dem 29. Beschäftigungstag
  • Kennzeichnung: Krankheit mit Entgeltfortzahlung

Ergebnis:

  • Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (bis max. 6 Wochen)

Schritt 3: EEL-Meldung erstellen

Für den Zeitraum ohne Lohnfortzahlung ist eine Meldung an die Krankenkasse erforderlich, damit das Krankengeld korrekt berechnet werden kann.

 

4. Dokumentation (prüfungsrelevant!)

Eine saubere Dokumentation ist entscheidend, insbesondere für Betriebsprüfungen.

Folgende Angaben müssen nachvollziehbar festgehalten werden:

  • Eintrittsdatum des Mitarbeiters
  • Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Aufteilung der Zeiträume (vor und nach der Wartezeit)
  • Begründung für fehlende Lohnfortzahlung
  • Nachweis der Krankmeldung (AU / eAU)
  • Durchführung der EEL-Meldung

Beispiel für eine interne Notiz:

Mitarbeiter seit 01.03. beschäftigt.
Arbeitsunfähigkeit ab 26.03. festgestellt.

Die Erkrankung liegt innerhalb der gesetzlichen Wartezeit von 4 Wochen.
Daher besteht im Zeitraum 26.03.–28.03. kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Ab dem 29.03. wird Entgeltfortzahlung geleistet.
Eine Meldung an die Krankenkasse wurde durchgeführt.

5. Typische Fehler und wie man sie vermeidet

  • Keine Aufteilung der Krankheitszeiträume
    → führt zu falscher Lohnabrechnung
  • Lohnfortzahlung zu früh gewährt
    → kann zu finanziellen Nachteilen führen
  • Fehlende Dokumentation
    → führt zu Problemen bei Prüfungen
  • Annahme, dass vorherige Beschäftigung angerechnet wird
    → ist nicht zulässig bei neuem Arbeitsverhältnis

6. Zusammenfassung

  • In den ersten 4 Wochen besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung
  • Krankheit muss bei Überschreiten der Frist in zwei Zeiträume aufgeteilt werden
  • Krankenkasse zahlt zuerst, Arbeitgeber danach
  • Dokumentation ist zwingend erforderlich für eine prüfungssichere Abrechnung

Fazit

Die korrekte Behandlung von Krankheitsfällen bei Neueinstellungen ist ein sensibles Thema, das sowohl rechtliche als auch abrechnungstechnische Genauigkeit erfordert. Mit einer klaren Struktur, sauberer Dokumentation und der richtigen Systemerfassung lassen sich Fehler zuverlässig vermeiden.

Für weitere Infos zum Thema Gesetzliche Pausenregelung & korrekte Zeiterfassung und dem Leitfaden für Mitarbeiter geht es hier weiter.

Gesetzliche Pausenregelung & korrekte Zeiterfassung – Leitfaden für Mitarbeiter

Gesetzliche Pausenregelung & korrekte Zeiterfassung – Leitfaden für Mitarbeiter

Gesetzliche Pausenregelung & korrekte Zeiterfassung – Leitfaden für Mitarbeiter

Die Einhaltung gesetzlicher Pausenregelung lt. Arbeitszeitgesetz ist nicht nur für die Gesundheit wichtig, sondern auch rechtlich verpflichtend. Gleichzeitig spielt die korrekte Zeiterfassung eine zentrale Rolle – insbesondere im Hinblick auf Prüfungen durch Behörden wie die Deutsche Rentenversicherung. 

Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und erklärt, wie Arbeitszeiten korrekt im Zeiterfassungssystem dokumentiert werden.

1. Gesetzliche Pausenregelung im Überblick

Die gesetzlichen Vorgaben zur Pausenregelung sind im Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) festgelegt.

🔹 Pausen bei Erwachsenen

  • Mehr als 6 Stunden Arbeit
    → mindestens 30 Minuten Pause
  • Mehr als 9 Stunden Arbeit
    → mindestens 45 Minuten Pause
  • Die Pause darf aufgeteilt werden in:
    → Blöcke von jeweils mindestens 15 Minuten
  • Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

 

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

🔹 Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen

  • Nach Arbeitsende gilt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden
  • Erst danach darf ein neuer Arbeitstag beginnen
  • Diese Regel gilt auch bei:
    • Nebenjobs
    • mehreren Beschäftigungen

🔹 Sonderregelungen für Minderjährige

  • Pause bereits nach 4,5 Stunden Arbeitszeit
  • Ab 6 Stunden: insgesamt 60 Minuten Pause
  • Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden täglich

2. Warum korrekte Zeiterfassung so wichtig ist

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich Gedanken gemacht und mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Demzufolge sind Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Das BAG hat somit verbindlich entschieden, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (EuGH Rs. 55/18 CCOO) auch von den deutschen Arbeitgebern zu beachten ist.

➡️ Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (BAG)

➡️ Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) -> europarechtliche Richtlinie zur Arbeitszeit

➡️ Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)

➡️ Beachtung und Umsetzung von deutschen Arbeitgebern

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung zusammengetragen:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Regelungen-zur-Arbeitszeit/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

 

🔹 Die genaue Dokumentation der Arbeitszeiten ist entscheidend:

  • Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Pausen
  • Absicherung bei Betriebsprüfungen
  • Vermeidung von Bußgeldern und Nachzahlungen

👉 Besonders wichtig:
Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung muss jederzeit nachvollziehbar sein, dass:

  • Pausen rechtzeitig genommen wurden
  • die Dauer ausreichend war
  • Arbeitszeiten korrekt dokumentiert sind

3. Arbeitsanweisung: Zeiterfassung im System (AZELA / Kimai)

🔹 Grundregeln

Bitte beachtet ab sofort folgende verbindliche Vorgaben:

  • ❗ Eintragungen immer am selben Tag vornehmen
  • ❌ Keine nachträglichen (rückwirkenden) Änderungen
  • 📱 Nutzung:
    • App auf dem Handy
    • oder Browser-Zugang
  • ⚠️ Bei Problemen: sofort melden

🔹 Genauigkeit der Eintragungen

  • Arbeitszeiten müssen minutengenau erfasst werden!
  • Es ist zwingend erforderlich, dass folgende Zeitpunkte korrekt dokumentiert sind:
    • Arbeitsbeginn
    • Pausenbeginn
    • Pausenende
    • Arbeitsende

🔹 Warum diese Genauigkeit wichtig ist

Nur durch eine exakte Erfassung kann nachgewiesen werden:

  • dass Pausen rechtzeitig genommen wurden
  • dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind
  • dass die Dokumentation einer Prüfung standhält

4. Vorgabe zur Erfassung (verpflichtendes Schema)

Die Arbeitszeit muss immer in einzelnen Abschnitten erfasst werden.

👉 Wichtig:
Jeder Arbeitsblock zwischen zwei Pausen ist ein eigener Eintrag.

| Datum | Beginn | Ende | Dauer | Kunde | Projekt | Tätigkeit |
| ——– | —— | —– | —– | —— | ——- | ———– |
| 30.01.26 | 08:00 | 09:45 | 1:45 | intern | intern | Arbeitszeit |
| 30.01.26 | 10:15 | 14:00 | 3:45 | intern | intern | Arbeitszeit |
| 30.01.26 | 14:15 | 17:00 | 2:45 | intern | intern | Arbeitszeit |

👉 Erklärung:

  • Zwischen 09:45 und 10:15 → Pause
  • Zwischen 14:00 und 14:15 → Pause

➡️ Pausen werden nicht eingetragen, sondern entstehen durch Lücken zwischen den Zeiten.

🔹 Weiteres Beispiel

| Datum | Beginn | Ende | Dauer |
| ——– | —— | —– | —– |
| 29.01.26 | 08:00 | 09:45 | 1:45 |
| 29.01.26 | 10:00 | 12:30 | 2:30 |
| 29.01.26 | 12:45 | 16:00 | 3:15 |

5. Zusammenfassung der wichtigsten Regeln

  • Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend
  • Sie zählen nicht zur Arbeitszeit
  • Sie müssen im Voraus geregelt sein
  • Arbeitszeiten sind tagesaktuell und minutengenau zu erfassen
  • Pausen entstehen in diesem Fall im System (AZELA / Kimai) durch Unterbrechungen in der Zeiterfassung
  • Eine korrekte Dokumentation ist entscheidend für Prüfungen

Fazit

Die Kombination aus gesetzlicher Pausenregelung und sauberer Zeiterfassung ist ein zentraler Bestandteil eines rechtskonformen Arbeitsalltags. Durch die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben schützen wir nicht nur das Unternehmen, sondern auch alle Mitarbeiter.

Ein schönes Video, in dem darüber gesprochen wird, wie die Arbeitszeiterfassung aussehen soll und wer die Arbeitszeiten wie erfassen muss, findet ihr auf YouTube. Der YouTube-Account werkenmitrecht hat diese Thematik gut aufgearbeitet.

Hier geht es zum Thema „Krankheit mit Lohnfortzahlung bei Neueinstellungen – korrekt erfassen und abrechnen“.

Worum geht es bei der Kassenmeldung

Worum geht es bei der Kassenmeldung?

Ab dem 01.01.2025 schreibt §146a der Abgabenordnung (AO) vor, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme und Kassen bei der Finanzverwaltung angemeldet werden müssen.

Zudem besteht die Pflicht, auch Änderungen oder die Außerbetriebnahme einer Kasse der Finanzverwaltung zu melden.

Hier können Sie den Text der Abgabenordnung (AO) nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146a.html

Welche Fristen gelten für die Kassenmeldung?

  • Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31.07.2025 angemeldet werden.
  • Kassen, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach der Anschaffung zu melden.

Wer ist für die Kassenmeldung verantwortlich?

Die Meldung kann entweder von Ihrem Steuerberater oder direkt von Ihnen als Steuerpflichtigem elektronisch vorgenommen werden.

Entscheiden Sie sich dafür, die Meldung selbst durchzuführen, nutzen Sie dafür das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.

Gibt es eine offizielle Anleitung oder Unterstützung?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt auf seiner Website eine Ausfüllanleitung sowie Hilfestellungen zur Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme gemäß §146a Abs. 4 AO über das ELSTER-Portal bereit.

Die Anleitung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html

 

 

 

Bundesfinanzministerium. Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO. Ein PDF dazu vom 30.06.2023.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2023-06-30-AEAO-Par-146-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 

Susi´s Farm – Mit dem Verkaufswagen in Oldenburg, Elsfleth und Hude auf den Wochenmärkten

Susi´s Farm – Mit dem Verkaufswagen in Oldenburg, Elsfleth und Hude auf den Wochenmärkten

Susi’s Farm – Hofladen & Fleischerei mit Herz und Qualität

Kennen Sie schon Susi´s Farm? Susi’s Farm ist ein kleiner, familiengeführter Betrieb in der Wesermarsch, ca. 13 km von der Stadtgrenze Oldenburgs entfernt, der sich mit Leidenschaft für nachhaltige Landwirtschaft und hochwertige Lebensmittel engagiert. Der Hof verbindet traditionelle Werte mit modernen Ansätzen und legt besonderen Wert auf Regionalität, Nachhaltigkeit und Tierwohl.

Was Susi’s Farm besonders macht, ist die Herstellung hausgemachter Produkte aus eigener Produktion, die mit viel Sorgfalt und Liebe zum Detail entstehen. Neben dem Verkauf auf Wochenmärkten plant der Betrieb die Eröffnung eines neuen Ladengeschäfts in Burwinkel, um den persönlichen Kontakt zur Kundschaft weiter zu stärken.

Bei Susi’s Farm stehen Qualität, Transparenz und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt – ein Ort, an dem Tradition und Verantwortung Hand in Hand gehen.

Weihnachts- und Adventsausstellung 2024 mit Petra Hartwigsen und der Galerie ARTGO

Weihnachts- und Adventsausstellung 2024 mit Petra Hartwigsen und der Galerie ARTGO

Kennen Sie schon die Künstlerin Petra Hartwigsen?

Ihre Werke begeistern durch eine einzigartige Verbindung aus farbenfroher Ausdruckskraft, markanten Kontrasten und tiefgründiger Symbolik. Lassen Sie sich von ihrer charismatischen figurativen Kunst inspirieren, die Geschichten erzählt und Emotionen weckt!

Die Künstlerin Petra Hartwigsen lädt Sie herzlich im Dezember 2024 ein, am 1. Advent eine besondere Weihnachtsausstellung in der Galerie ARTGO zu erleben. Mit ihrer Kunst möchte sie die Besucher auf eine Reise in eine vergangene Zeit mitnehmen – eine Ära, in der die Adventszeit von Wärme, Liebe, Tradition und dem ursprünglichen Geist der Weihnacht erfüllt war.

Petra Hartwigsen sieht ihre künstlerische Arbeit als Brücke, die Menschen verbindet – gerade in einer Welt, die von Herausforderungen und Unsicherheiten geprägt ist. „In Zeiten wie diesen ist gesellschaftlicher Zusammenhalt wichtiger denn je“, erklärt die Künstlerin. „Es braucht den Dialog und die gegenseitige Unterstützung, um gemeinsam Wege in eine bessere Zukunft zu finden.“

Mit ihren Werken erinnert Petra Hartwigsen daran, dass Kunst Grenzen überwinden kann – auch solche, die unüberwindbar erscheinen mögen. Jedes ihrer Bilder erzählt eine eigene Geschichte, die manchmal mehr sagt als tausend Worte.

Darüber hinaus hofft sie, mit dieser Ausstellung ihre Besucher zu inspirieren, zu ihren eigenen Werten und Überzeugungen zu stehen und aktiv dazu beizutragen, die Welt ein wenig schöner zu gestalten.

 

Petra Hartwigsen hat einen einzigartigen Stil in der figurativen Kunst entwickelt, der durch kräftige Farben, markante Kontraste und eine beeindruckende Ausdruckskraft besticht. Ihre Werke zeigen oft ausdrucksstarke Gesichter, die von einem christlichen Hintergrund inspiriert sind und eine besondere emotionale Tiefe vermitteln. Dieser charismatische und farbenfrohe Ansatz macht ihre Kunst unverwechselbar.

Es lohnt sich auf jeden Fall, sich ihre ganzen Werke einmal in Ruhe anzusehen!

Bei uns schmückt das in grün gehaltene Werk mit den Gladiatoren eines der Arbeitszimmer!